Fotokurse & Fotoreise (AGB)
Fotokurse
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote der Berlin School of Photography (nachfolgend BSP genannt) mit Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend Kunde genannt) und für sämtliche hieraus resultierenden Verträge der BSP mit ihren Kunden (zusammen nachfolgend Vertragspartner genannt). Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der AGB zum Zeitpunkt der Bestellung. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Regelungen dieser AGB, die sich ausschließlich auf Unternehmer beziehen, gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
1.2. Gegenstand des Unternehmens ist das Angebot von Fotoseminaren. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von der BSP im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt. Wer sich zu einem der Fotoseminar-Angebote der BSP anmeldet, erkennt diese AGB an.
1.3. Es besteht kein Anrecht der Teilnehmer auf die Veranstaltungsdurchführung durch eine bestimmte Lehrkraft. Die jeweiligen Veranstaltungsorte werden rechtzeitig vor Beginn mitgeteilt.
1.4. Individuelle Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, gehen diesen AGB vor. Auf solche abweichenden Vereinbarungen wird gesondert hingewiesen.
1.5. Vertragspartner ist die Berlin School of Photography, Torstrasse 170, 10115 Berlin.
1.6. Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Die BSP stellt Kunden im Internet ein Buchungsformular mitsamt diesen AGB, einer Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zum Datenschutz zur Verfügung. Bei den auf der Webseite der BSP beworbenen Veranstaltungen handelt es sich nicht um ein verbindliches Angebot der BSP sondern um die Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes. Mit dem Abschicken seiner Bestellung unter Einbeziehung der AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzhinweisen sendet der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages an die BSP und erkennt damit auch diese AGB als maßgeblich für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter an. Es kommt schließlich zum Vertragsschluss, sobald die BSP das Angebot des Kunden per E-Mail oder Brief ohne weitere Änderungen annimmt, spätestens jedoch mit der Bereitstellung der Leistung durch den Betreiber.
2.2. Die Anmeldung zu einem Kurs der Berlin School of Photography erfolgt durch Bestätigung (Absendung) der Kursanmeldung per Mausklick. Nach Absendung der Anmeldung erhält der Kunde umgehend eine Benachrichtigung via E-Mail, dass die Anmeldung bei BSP eingegangen ist.
2.3. Anmeldungen können über das Buchungsformular der Webseite abgesendet werden.
2.4 Eine telefonische Anmeldung ist ebenfalls möglich. Der Kunde erhält auf Anfrage ein verbindliches Angebot der BSP inklusive Kursdaten, Preis, Zahlungsmethode, den AGB, der Widerrufsbelehrung und den Datenschutzhinweisen. Sobald er das Angebot durch eine Bestätigungs-E-Mail zeitnah annimmt, kommt es zum Vertragsschluss. Auch eine konkludente Annahme durch Zahlung des in Rechnung gestellten Betrages ist möglich. Eine später erfolgende Annahmeerklärung des Kunden gilt als neues Angebot des Kunden.
2.5. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss von der BSP unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert. Mit Vertragsschluss und auch später auf Anfrage erhält der Kunde eine elektronische Kopie des gesamten Vertrages.
3. Widerrufsrecht
WIDERRUFSBELEHRUNG
3.1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
3.2. Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher.
3.3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Berlin School of Photography Inh. Bettina von Kameke Torstraße 170 10115 Berlin Tel.: +49 30 40983694 E-Mail: info@berlinschoolofphotography.com
3.4. Die Erstattung von Zahlungen muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Die Frist beginnt für den Kunden mit dessen Absendung der Widerrufserklärung, für die BSP mit deren Empfang. Die Erstattung erfolgt in der Regel per Rücküberweisung.
3.5. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf den ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
4.1. Mit Vertragsschluss ist der Teilnahmebeitrag fällig.
4.2. Für die jeweiligen Seminare der BSP gelten die auf der Webseite angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Preise sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
4.3. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Überweisung oder per Paypal. Die einmalige Abbuchung des Gesamtbetrages vom Konto des Kunden erfolgt im Anschluss an den Vertragsschluss.
5. Rücktritt durch das Unternehmen
5.1. Die BSP kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die wirtschaftlich notwendige Mindestteilnehmerzahl für Foto-Seminare und andere Veranstaltungen nicht erreicht wird. Hierzu ist in der Regel eine Mindestteilnehmerzahl von drei Personen notwendig. Sollte die wirtschaftlich notwendige Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, informiert die BSP den Kunden über die Absage der Veranstaltung so früh wie möglich. Der bereits bezahlte Teilnahmebeitrag wird in diesem Fall vollständig erstattet. Die Erstattung erfolgt per Rücküberweisung.
5.2. Darüber hinausgehende Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Unternehmen bestehen nicht. Das Unternehmen haftet in solchen Fällen insbesondere nicht für entstandene Kosten zum Beispiel für Reise, Übernachtung und/oder Arbeitsausfall. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird ebenfalls nicht gehaftet.
5.3. Die BSP behält sich vor, Veranstaltungen räumlich oder zeitlich zu verlegen. Der Kunde kann in diesen Fällen zwischen einer Umbuchung zum genannten Alternativtermin oder einer vollständigen Erstattung der bereits geleisteten Veranstaltungsgebühren wählen.
6. Rücktritt des Kunden
6.1. Der Kunde kann bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen von vom Vertrag zurücktreten und seine Anmeldung stornieren. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden (zum Beispiel per Brief oder E-Mail). Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall komplett zurückerstattet.
6.2. Bei einem Rücktritt weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden 25 % des Teilnahmeentgelts als Bearbeitungskosten berechnet. Das bereits gezahlte Teilnahmeentgelt wird unter Einbehaltung der Bearbeitungskosten erstattet.
6.3 Bei einem Rücktritt bis zum vierten Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Abmeldegebühr in Höhe von 35% des Entgelt erhoben.
6.4. Ab dem vierten Tag vor Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmeentgelts und der besonderen Kosten.
6.5. Nimmt der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise an der Veranstaltung teil, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Teilnahmeentgelts verpflichtet.
6.6. Für Fototrips inkl. Übernachtung gilt:
- Bei Rücktritt bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet.
- Bei späterer Abmeldung bis zum 10 Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Abmeldegebühr in Höhe von 30% des Entgeltes. Ein Anspruch auf Erstattung der besonderen Kosten besteht nicht.
- Ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes und der besonderen Kosten.
6.7. Dasselbe gilt für Gutscheine, die für die Reservierung von einzelnen Kursen oder Workshops eingesetzt werden. Ein Gutschein kann auf einen anderen Kurs oder Workshop u.o. genannten Voraussetzungen umgebucht werden. Gutscheine können nicht in Bargeld umgewandelt werden. Gutscheine können ausschließlich für Kurse und Workshops eingelöst werden, es kann keine Bareinlösung erfolgen.
6.8. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Unternehmens möglich.
6.9. Sofern der Kunde, auf eigenen Wunsch, ein Einladungsschreiben für ein Visum vom Unternehmen erhält und vom Vertrag zurücktritt, ist das Unternehmen berechtigt €100 vom Kunden einzubehalten.
7. Kündigung durch das Unternehmen
Das Unternehmen kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ein Kunde trotz Ermahnung gegen die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte verstößt oder den Ablauf einer Veranstaltung wiederholt stört beziehungsweise die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus wichtigen Gründen unzumutbar ist. Bei besonders starkem Fehlverhalten des Kunden bedarf es keiner vorherigen Ermahnung. Bei und nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung durch das Unternehmen erfolgt keine Kostenerstattung.
8. Nebenabreden
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
9. Inhalte
Sämtliche Inhalte des Unternehmens, wie bspw. Lehrmaterialien, Handouts, Webseiten, Angebote, Bilder, Videos, Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Jede Form der Kopie oder Weitergabe (auch auszugsweise) ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
10. Haftung
Die BSP haftet nur für den aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung resultierenden Schaden, und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Das gleiche gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht. Die Haftungsbegrenzung auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen gilt nicht für die Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.Schadenersatzansprüche gegen die BSP verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit die Haftung der BSP ausgeschlossen ist, gilt dies auch für mit der BSP verbundene Unternehmen sowie für eine persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers und/oder der mit dem Betreiber verbundenen Unternehmen.
11. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden
Neben den individuellen Absprachen und diesen Geschäftsbedingungen gilt deutsches Recht, soweit keine anderen zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes aus dem Herkunftsland des Kunden oder das UN-Kaufrecht einschlägig sind.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
12.1. Erfüllungsort ist Berlin
12.2 Gerichtsstand für alle Klagen gegen das Unternehmen ist an seinem Sitz in Berlin. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist ebenfalls der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
12.4. Diese AGB wurden ins englische übersetzt. Bei Bedeutungsverschiebung gilt der Wortlaut der der deutschen AGB.
Fotoreise
1. Zustandekommen des Vertrages
Durch die Übermittlung einer Buchungsanfrage machen Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Eine Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Die anmeldende Person übernimmt die Vertragspflichten aller durch sie angemeldeten Teilnehmer. Mit der schriftlichen Übersendung der Annahmebestätigung durch uns kommt der Vertrag zustande.
2. Leistungen und Preise
Die auf der Annahmebestätigung, bzw. auf der aktuellen Website aufgeführten Leistungen der jeweiligen Reisebuchung sind verbindlich. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages sind zulässig, wenn Sie nach Vertragsschluss notwendig und von uns herbeigeführt werden, jedoch nur soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen Der Veranstalter ist berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu ändern, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, behördlichen Abgaben wie Flughafen oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine Änderung des Reisepreises ist nur insoweit möglich, wie sich nach Vertragsschluss geänderte Kostenfaktoren auf den Reisepreis auswirken. Über eine solche Preisänderung informieren wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch bis 3 Wochen vor Reiseantritt. Bei einer Reisepreiserhöhung von mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
3. Zahlung
Mit Erhalt unserer Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 50% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist bis zu 27 Tage vor Reiseantritt zu entrichten. Die entsprechenden Reiseunterlagen erhalten Sie ca. 3 Wochen vor Abreise.
4. Rücktritt durch den Kunden
Sie können bis zum Reisebeginn durch eine schriftliche Kündigung vom Reisevertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts, erhalten Sie anteilig die Kosten für die Reise zurückerstattet, der Veranstalter ist berechtigt, eine Entschädigung einzubehalten. Die Rücktrittserstattungen bei Reiserücktritt betragen:
- Bei Reiserücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn erhalten Sie 70% des gezahlten Kaufpreises zurück
- Bei Reiserücktritt vom 29. bis 22.Tag vor Reisebeginn erhalten Sie 60% des gezahlten Kaufpreises zurück
- Bei Reiserücktritt vom 21. bis 15.Tag vor Reisebeginn erhalten Sie 40% des gezahlten Kaufpreises zurück
- Bei Reiserücktritt vom 14. bis 7.Tag vor Reisebeginn erhalten Sie 20% des gezahlten Kaufpreises zurück
- Bei Reiserücktritt vom 6. bis 1.Tag vor Reisebeginn erhalten Sie 10% des gezahlten Kaufpreises zurück
Für den Fall des Rücktritt des Kunden am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise, erhalten Sie keinerlei Erstattung und der Veranstalter behält 100% des Reisepreises als Entschädigung ein. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Sollten Sie sich nach Abschluss des Reisevertrages dazu entschließen eine geeignete Ersatzperson zu stellen, so müssen wir für den Mehraufwand eine Gebühr von EUR 50,- pro Person berechnen.
5. Rücktritt durch den Veranstalter
Sollte die ausgeschriebene Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht worden sein, so behalten wir uns vor, bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Falle erhält der Reiseteilnehmer den gesamten Reisepreis zurück. Wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter oder eines Leistungsträgers die Durchführung der Reise erheblich stört oder sich grob vertragswidrig verhält, so hat der Veranstalter das Recht, dem Teilnehmer fristlos zu kündigen. Dem Veranstalter bleibt der Anspruch auf den Reisepreis erhalten. Eventuell ersparte Aufwendungen werden dem Teilnehmer gutgeschrieben.
6. Höhere Gewalt
Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Der Reiseteilnehmer hat seine Kündigung an den Veranstalter zu richten. Der Veranstalter hat die Kündigung unverzüglich nach Kenntniserlangung der Gründe, die zur Kündigung wegen höherer Gewalt berechtigen, zu erklären. Der Veranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Reisenden zurück zu befördern. Die anfallenden Mehrkosten muss der Reisende tragen.
7. Haftung des Veranstalters>
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
- die gewissenhafte Vorbereitung der Reise.
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen.
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, sofern der Veranstalter selbst die Leistung erbringt.
Ist der Veranstalter lediglich Vermittler fremder Leistungen so haftet er nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, nicht für die Leistung selbst. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder die für einen, dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Abkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf berufen Der Veranstalter haftet nicht für Mängel der Beförderung im Flugzeug, für Flugausfälle, Umbuchungen, Verspätungen, Unfälle und sonstige Mängel in der Beförderung, wie Verlust, Beschädigung oder Verspätete Auslieferung des Reisegepäcks.
8. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen sind unverzüglich dem Reiseleiter vor Ort zu melden, damit sofortige Abhilfe erfolgen kann, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz nicht ein.
9. Einreise-, Pass-, und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch grobes schuldhaften Verhalten des Veranstalters bedingt sind. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweils diplomatischen Vertretungen, wenn der Reisende den Veranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn der Veranstalter hat die Verzögerung grob fahrlässig herbeigeführt. Alle Nachteile, insbesondere Rücktrittskosten, die durch die Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden.
10. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, sowie der vorliegenden Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Alle personenbezogenen Daten, die uns zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Firmensitz verklagen. Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allg. Gerichtsstand im Inland haben oder nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Wohnsitz des Reiseveranstalters maßgebend.